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Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie: Fortschritt in Richtung faires Urheberrecht

Die Initiative  Urheberrecht, zu deren aktiven Partnerverbänden auch der Deutsche Komponistenverband gehört, meldet:
„Mit der heutigen Abstimmung über das „Internetgesetz“ hat der Deutsche Bundestag nicht nur einen wesentlichen Schritt in Richtung einer fairen Beteiligung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen an den Gewinnen der Plattformen, die deren Werke und Leistungen nutzen, gemacht. Wichtig ist auch die klare Verpflichtung der Plattformen, die Rechte für die Nutzung der Werke zu klären. Auch im Urhebervertragsrecht wurde für mehr Augenhöhe gegenüber den Werkverwertern gesorgt, indem die Auskunftsansprüche der Kreativen gestärkt wurden. Sie sind die Grundlage für die Geltendmachung angemessener Vergütungen. Leider wurde über die Einführung stärkerer Verbandsklagemöglichkeiten der Verbände und Gewerkschaften in der Koalition keine Einigung erzielt. Die Initiative Urheberrecht stellt fest: Das Ziel der EU-Urheberrechtsrichtlinie, die Kreativen zu stärken, wurde im Wesentlichen erreicht.

Die Initiative Urheberrecht (IU), die über ihre mehr als 40 Organisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler:innen vertritt, betrachtet die Umsetzung der EU-Direktive in deutsches Recht als Paradigmenwechsel: „Nach acht Jahren harter Verhandlungen gibt es endlich faire Spielregeln im Netz. Die Klärung der Verantwortlichkeit für die Nutzung geschützter Werke und Leistungen im Netz dient allen, nicht nur Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, sondern auch den Nutzer:innen und nicht zuletzt auch der Kulturwirtschaft“, betont Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. „Auch wenn das Gesetz mit der umstrittenen Bagatellregel, also der Erlaubnis über die kostenfreie Nutzung von kurzen Musikstücken und kleinen Bildausschnitten unter bestimmten Voraussetzungen, der Einführung einer weiten Pastiche-Schranke und der Ablehnung der Verbandsklage nicht alle Erwartungen erfüllt, wurde insgesamt ein annehmbarer Interessenausgleich gefunden“, ergänzt Pfennig.

Die IU betrachtet insbesondere den neuen Direktvergütungsanspruch als Meilenstein für die Verbesserung der rechtlichen Stellung der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen nicht nur gegenüber den Diensteanbieter auf Plattformen, sondern langfristig auch bei der sonstigen Werkverwertung.

Insgesamt stellt das Gesetzespaket die Weichen in Richtung der Herstellung des seit  langem geforderten fairen „Level Playing Fields“, besonders  im Digitalen. So kommentiert Micki Meuser, Komponist und Musikproduzent: „Eine faire Lizenzierung bringt dem Urheber mehr als Sperrungen.“ Aelrun Goette, Autorin und Regisseurin, betont: „Unsere Filme werden an unzähligen Stellen gezeigt. Davon wissen wir in den wenigsten Fällen etwas. Um eine faire Folgevergütung zu erreichen, sind wir Autor:innen und Regisseur:innen auf eine klare Regelung des Anspruchs auf Auskunft angewiesen.“

Die IU erwartet nun die zügige Umsetzung des Gesetzespakets in die Praxis der verschiedenen Branchen.“

Meldung der IU hier: https://urheber.info/diskurs/urheberrechtsreform-beschlossen

Auch die GEMA meldet: „Kreative für die Nutzung ihrer Werke fair vergüten, Online-Plattformen in die Verantwortung nehmen – das ist das erklärte Ziel der heute vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Reform des Urheberrechts. Neben den zukunftsweisenden Regelungen zur Providerhaftung beschließen die Abgeordneten Nachbesserungen in Sachen Urheberpersönlichkeitsrecht und Melodienschutz. Bei anderen Punkten bleibt die Reform jedoch hinter den Erwartungen zurück.“
Die vollständige Meldung der GEMA lesen Sie hier.

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