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Der Deutsche Komponistenverband und die Allianz der Freien Künste fordern Absenkung der Zugangshürden zur Grundrente

Berlin, 19.02.2020 | Der Deutsche Komponistenverband weist gemeinsam mit weiteren 17 in der Allianz der Freien Künste zusammengeschlossenen Bundesverbänden auf dringenden Korrekturbedarf beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Grundrente hin, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat.

In einer gemeinsam verfassten Erklärung der Allianz der Künste heißt es:

„Die Allianz der Freien Künste begrüßt das Bemühen der Bundesregierung, die Al­tersab­sicherung für lang­jährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen grund­legend zu verbessern und die Lebensleistung von Erwerbstätigen, die in ihrer Erwerbs­biographie viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, stär­ker anzuerkennen.

Im Namen der 18 in ihr vertretenen Bundesverbände weist die Allianz der Freien Künste jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass die derzeit vorgesehene Ausgestaltung des Gesetzes dazu führt, dass tausende professionelle Kunstschaffende durch das Raster der Kriterien fallen, auch wenn sie über die entsprechenden Beitragsjahre verfügen.

Die aktuelle Statistik der Künstlersozialkasse (KSK) weist eine Gruppe von knapp 20.000 Künstler*innen aus, die durch die geplanten Kriterien vom An­spruch auf Grund­rente aus­geschlossen sein werden, obwohl sie eine entsprechende Le­bens­leistung von mindestens 33 Beitragsjahren vorweisen können.

Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf sieht vor, dass Beitragsjahre bei der Grundrente nur dann an­­­gerechnet werden, wenn die Versicherten jeweils mindestens 30 Pro­zent des von der Deutschen Rentenversicherung aktuell mit 37.873 Euro jähr­lichen Durchschnittsverdienstes aller Berufsgruppen in Deutschland erzielt haben. Tausende Künst­ler*innen werden das als Zugangsbedingung zur Grundrente defi­nier­te Min­­dest­­ein­kom­men von 11.361 Euro nicht erreichen.

Die Lebensleistung vieler Kunstschaffender mit für diesen Bereich typischen Erwerbs­bio­graphien wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf prinzipiell in Frage gestellt.

Anhand der KSK-Daten wird deutlich, dass zudem überproportional viele Frauen be­nach­teiligt werden, obwohl im Gesetzentwurf expliziert formuliert ist, dass gerade de­ren Biographien berücksichtigt werden sollen.

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) weist als Mitglied der Allianz der Freien Künste in einem gemeinsam mit anderen Verbänden veröffentlichten und von  bereits mehr als 7.200 Menschen un­ter­zeichneten Appell auf die gravie­ren­den Auswirkungen des jetzigen Gesetzentwurfes für vie­le Künstler*innen unter an­derem in den Bereichen der bildenden und darstellenden Künste sowie der Musik hin.

Sie fordern darin die Bundesregierung, die Abge­ordneten des Deut­schen Bundes­ta­ges sowie den Bundesrat auf, das im Ge­setz­entwurf definierte Min­­­dest­­ein­kommen deut­lich abzusenken und sich an den entsprechenden Rege­lun­gen im Künstlersozial­ver­­si­che­r­ungs­­gesetz (KSVG) zu orientieren.

Die Allianz der Freien Künste schließt sich diesem Appell im Grundsatz an und fordert mit Blick auf die besondere Schutz­würdigkeit und in Anerkennung der wichtigen gesellschaftlichen Funktion der Künstler*innen eine drastische Ab­sen­­kung der Zugangshürden zur Grundrente.

 Darüber hinaus fordert die Allianz der Freien Künste, die Untergrenze für den Zu­gang zur Grundrente mindestens am gesetzlich definierten Existenzminimum auszurichten, um tausende Künstler*innen vor Altersarmut zu bewahren.“

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