Selbstbestimmung im digitalen Netz – Urheberrecht und Nutzerinteressen in der Balance? : So lautete der Titel des eintägigen Urheberkongresses, den die Initiative Urheberrecht gemeinsam mit iRights.lab am 6. September 2013 in Berlin veranstaltete. Eine brisante Kooperation, denn iRights hat sich in der Vergangenheit nicht unbedingt positiv zum Urheberrecht und zum Wohl der Urheber geäußert, sondern eher im Sinne der IT- und Computerbranche argumentiert, während die Initiative Urheberrecht ein Zusammenschluss der Verbände von Autoren der verschiedenen Genres ist, wie z.B. VG – Wort, VG Bild – Kunst, GEMA und auch DKV.
Die Organisatoren hatten ausgewiesene Fachleute aus Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, Pädagogik und Politik eingeladen, darunter die Europaabgeordnete Helga Trüpel, die Universitätsprofessoren Karl-Nikolaus Peifer, Bernd Schorb, Gerald Spindler und Karl Riesenhuber, sowie Autoren verschiedener Kunstgattungen, darunter die Komponisten Enjott Schneider, GEMA-Aufsichtsratsvorsitzender und Präsident des Deutschen Komponistenverbandes, sowie Matthias Hornschuh, Vorsitzender des Berufsverbandes Medienmusik mediamusic e.V..
In der Konferenz wurden Fragen der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im privaten, im Bildungs- und wissenschaftlichen Bereich im digitalen Netz diskutiert und es wurden die berechtigten Interessen von Urhebern und Nutzern dabei ausgelotet. Hier kamen Schwierigkeiten bei der Definition einer „privaten Nutzung“ ebenso zur Sprache wie rechtliche Probleme bei den so genannten transformativen Werknutzungen (re-mix, mash-up usw.)
Im Mittelpunkt der verschiedenen Diskussionsbeiträge stand dabei einerseits die Bestandsaufnahme, welche Regularien sich beim Interessenausgleich von Urhebern und Nutzern bisher als sinnvoll und vertretbar erwiesen haben und andererseits wurde angezeigt, wo es noch Handlungsbedarf gibt.
Abgelehnt wurde die Forderung nach einer Gratisnutzung aller Netze und es bestand auch Konsens bei den Konferenzteilnehmern darin, dass es eine faire Vergütung für die Urheber geben muss. Intensiv und teilweise kontrovers wurden aber die Fragen diskutiert, wie dies in der Praxis durchsetzbar ist und welche Finanzierungsmodelle (wie z.B. pauschale oder individuelle Abrechnung) die Interessen der Urheber schützen und gleichzeitig den privaten und gewerblichen Nutzern gerecht werden können.
Vor allem die Autoren wiesen vehement darauf hin, dass bei aller Komplexität der Thematik und der Schwierigkeit rechtliche Rahmenbedingungen für „Fair Use“ zu schaffen, der Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung des Urheberrechts darin liegen muss, eine faire, angemessene Vergütung für die Urheber zu sichern, die von ihren Werken leben wollen.
Die Initiative Urheberecht, die sich aktiv für die Belange der Urheber/Innen und ausübenden Künstler/innen einsetzt, wird dem künftigen Bundestag verdeutlichen, welche Probleme in naher Zukunft rechtlich geregelt werden sollten.
Der Deutsche Komponistenverband ist, wie oben erwähnt, Mitglied der Initiative Urheberrecht.