Mit großer Sorge registriert der Deutsche Komponistenverband die Tatsache, dass der von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzentwurf, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) im Rahmen ihrer regelmäßigen Betriebsprüfungen zu verpflichten, bei allen Arbeitgebern auch die ordnungsgemäße Abführung der Künstlersozialabgabe alle vier Jahre zu überprüfen, von der CDU/CSU- und FDP-Fraktion abgelehnt wurde.
Damit ist eine adäquate Regelung, mit der zukünftig alle abgabepflichtigen Unternehmen erfasst werden könnten, in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erwarten. Die laxe Handhabung der Prüfungspflicht führt dazu, dass es für Unternehmen leichter wird, sich der Abgabe zu entziehen und diejenigen benachteiligt werden, die ihren Beitrag ordnungsgemäß abführen.
Der Deutsche Komponistenverband fordert alle Parteien im Deutschen Bundestag auf, sich für die Durchführung regelmäßiger Prüfungen aller künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmen einzusetzen und damit für eine Beitragsgerechtigkeit und die zukünftige Absicherung dieser für freiberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler lebenswichtigen Einrichtung zu sorgen. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Änderungsgesetz muss so schnell wie möglich durchgesetzt werden, um eine Gefährdung oder Schwächung der KSK zu verhindern.