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YouTube-Urteil im GEMA-Streit (23.04.2012)

Das Landgericht Hamburg hat sein Urteil in Sachen GEMA gegen YouTube verkündet und der Klage der GEMA weitgehend Recht gegeben. Nach Auffassung des Gerichts ist die Internetplattform für Videos, die Nutzer dort einstellen, rechtlich verantwortlich – und damit auch für die Vergütung musikalischer Urheberrechte. Die GEMA hatte exemplarisch 12 Werke aus ihrem Repertoire herausgegriffen und diese zum Gegenstand der Klage gemacht. Nach dem Gerichtsurteil dürfen Videos, welche diese Werke verwenden, künftig nicht mehr auf YouTube gezeigt werden. Das Urteil, sollte es von höheren Instanzen bestätigt werden, könnte auf den künftigen Umgang mit Urheberrechten im Internet eine maßgebliche Wirkung haben. Es ist zunächst als Stärkung der Rechteinhaber und Meilenstein in der Durchsetzung des Urheberrechts zu werten.

Bisher hatte sich YouTube immer geweigert, Verantwortung für die eingestellten Videos zu übernehmen und für die Nutzung der dort gespielten Musik, soweit sie nicht gemeinfrei ist, Nutzungs-Vergütungen zu zahlen. Allerdings erzielt die Plattform erhebliche Umsätze mit der Vermarktung der Inhalte. Auf eine Beteiligung der Urheber an den Werbeerlösen hätte sich das Unternehmen ggf. noch eingelassen, nicht aber auf die regelmäßige Vergütung für die Nutzung von musikalischen Inhalten. Deshalb hatte die GEMA geklagt und hat nun erst einmal Recht bekommen. Ein Umdenken der Nutzer, für die die freie Nutzung von Inhalten im Internet gleichbedeutend mit der kostenlosen Nutzung zu sein scheint, tut aber – unabhängig von allen Gerichtsurteilen – weiterhin Not.

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