Es kommt Bewegung in die Lizenzierung von Online-Musikangeboten. Vor einigen Tagen hat die GEMA mit dem Hightech-Verband BITKOM eine Vereinbarung über die Linzenzierung von Streaming-Angeboten getroffen. Es geht dabei um Urhebervergütungen, die von den Betreibern von kostenpflichtigen Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Über viele Jahre hatten GEMA und BITKOM sich nicht über die Tarife einigen können. Die Vereinbarung bedeutet für die Urheber nun, dass rückwirkend ab dem 1. Januar die bisher auf Konten hinterlegten Gelder ausgeschüttet werden können.
Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto. Außerdem wurde vereinbart, dass in Download-Shops künftig längere Vorab-Hörproben möglich sind: User können jetzt 90 statt bisher 30 Sekunden lang vorhören, bevor sie sich zum Kauf entscheiden.
Wenige Tage nach der Vereinbarung mit BITKOM hat die GEMA jetzt einen neuen Tarif über die Vergütung der Musiknutzung von kostenlosen Streamingdiensten veröffentlich. Dabei geht es vor allem um die Anbieter werbefinanzierter Plattformen, die Music-on-Demand Angebote liefern. 10,25 Prozent der hier durch Musiknutzung erzielten Einnahmen sollen künftig die Urheber bekommen. Ergänzend legte die Verwertungsgesellschaft – je nach Grad der Interaktivität abgestufte – Mindestvergütungen pro Stream fest. Mit diesem Tarif, heißt es auf Seiten der GEMA, sei ein großer Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zugemacht worden. Damit habe man einen „Ausgleich zwischen den Anforderungen des Marktes und dem Anspruch der Urheber auf angemessene Vergütung“ erreicht.
Parallel zu diesen Entwicklungen informierte die GEMA über eine Vereinbarung mit der Firma Apple über die Nutzung des kostenpflichtigen Apple-Dienstes iTunes Match. Mit diesem Dienst kann der User seine bei iTunes gekaufte Musik über eine Cloud auf alle mobilen (Apple-)Endgeräte übertragen und so jederzeit und überall darauf zugreifen. Apple und GEMA haben hierzu eine „Experimentalvereinbarung“ geschlossen, die zunächst für ein Jahr gilt. Danach sollen die Erfahrungen ausgewertet und die Vertragsbedingungen ggf. nachjustiert werden.