Bei der Mitgliederversammlung der GEMA im vergangenen Jahr waren die Anträge 32a und 32b, beide zur „Regelmäßigkeit der Ausstrahlung im Rundfunkbereich“, nach ausführlicher Diskussion abgelehnt worden. Aufsichtsrat und Vorstand sagten zu, zu dem Thema im Dialog mit den Mitgliedern – insbesondere mit den Antragstellern – einen neuen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Inzwischen ist die nächste Mitgliederversammlung vom 12.-14. Mai 2020 in Berlin in greifbare Nähe gerückt, so dass es für Betroffene und Interessierte sinnvoll ist, sich mit dem Thema wieder eingehender zu befassen.

Unter dem folgenden Link hat die GEMA den Sachstand zu den aktuellen Regelungen und den abgelehnten Anträgen zusammengefaßt sowie einen überarbeiteten und mit den Antragstellern abgestimmten Lösungsansatz von Aufsichtsrat und Vorstand unterbreitet:

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Regelm%C3%A4%C3%9Figkeit_Website_MGV_2020.pdf

Ende Januar wurde nun auch ein Mailpostfach eingerichtet, um GEMA-Mitgliedern die Möglichkeit zur Mitwirkung bei der Anpassung des Verteilungsplans zum Thema „Regelmäßigkeit der Ausstrahlung im Rundfunkbereich“ zu geben: ed.ameg@gnulietrevhesnref. Alle Anliegen zum Thema können Sie also an diese Adresse richten.

Wir möchten alle unsere Mitglieder ausdrücklich dazu ermuntern, sich mit ihren Ideen und Erfahrungen in diese Diskussion einzubringen.